Ereignis der Woche

300. Spezialität aufgenommen

Hauberlinge: Schmalzgebäck mit Geschichte wird 300. Spezialität im GenussErbe Bayerns

Zwei Hauberlinge liegen auf einem Teller mit Rehragout, daneben der Schriftzug "300. Spezialität" und eine Herzbreze, das Logo der Dachmarke Genuss Bayern.

Seit den 1990er Jahren besteht die Spezialitätendatenbank des Freistaats Bayern namens „GenussErbe“, nun ist es so weit: mit dem Hauberling, einem kleinen, runden, traditionellen Schmalzgebäck aus Oberbayern wurde die 300. Spezialität aufgenommen! Das oberbayerische Original hat eine spannende Verbindung zur Fastenzeit.
„Ich freue mich sehr, dass wir pünktlich zur Fastenzeit den Hauberling – auch Hauberkiacherl genannt – als 300. Spezialität in die bayerische GenussErbe Datenbank aufnehmen. Das deftige oberbayerische Schmalzgebäck kommt aus der Region um Haag in Oberbayern, Dorfen, Erding und Mühldorf am Inn und ist ein echtes Schmankerl“, so Ernährungsministerin Michaela Kaniber anlässlich des Eintrags in die Datenbank.

Der Hauberling steht neben kulinarischem Genuss auch für regionale Tradition und Geschichte. Dazu die Ministerin: „1485 gab es einen päpstlichen Dispens, der den Menschen vor Ort gestattet hat, trotz Fastenzeit mit Schmalz zu backen.“ Dafür hatte sich der damalige Haager Graf stark gemacht. Und weiter sagte Kaniber: „Der Hauberling ist eine Spezialität, die für Heimat, Handwerk und ehrlichen Genuss steht. Solche Produkte machen Bayern zur `Heimat des Guten´! Darauf können wir stolz sein und ich setze mich weiter dafür ein, dass wir noch viele solcher Spezialitäten in unsere Datenbank aufnehmen.“

Vielfalt traditioneller Spezialitäten in Bayern

Alle GenussErbe-Spezialitäten sind Sinnbild für die enge Verwobenheit von Bayerns Küche mit Kultur, Landschaft und Brauchtum. 300 eingetragene Spezialitäten, die zudem eindrucksvoll zeigen: Regionale Spezialitäten sind im Freistaat so vielfältig wie auch die Menschen und Regionen.

Die GenussErbe-Datenbank des Ernährungsministeriums wird seit 2011 am Kompetenzzentrum für Ernährung (KErn) der LfL betreut. Die Aufnahme von Spezialitäten hat feste Voraussetzungen: Das Produkt muss seit mindestens 50 Jahren in der Region hergestellt oder angebaut werden. Zudem muss es der Verbraucher als typisch bayerisch bzw. typisch für eine Region innerhalb Bayerns wahrnehmen. Erforderlich ist auch eine enge Bindung zur Erzeugungsregion. Die Datenbank trägt so zum Erhalt des traditionellen Wissens bei und ist ein wertvolles Nachschlagewerk für Genießer.

Zur Pressemitteilung des StMELF